Welt 28.02.2026
07:12 Uhr

Schon Konrad Adenauer litt unter dem „Rotfunk“


Aus Ärger über die Einseitigkeit des ARD-Studios in Bonn und wegen prinzipiellen Fremdelns mit Journalismus wünschte sich der erste Bundeskanzler ein Regierungsfernsehen. Ein schwerer Fehler, denn die Verfassungsrichter bescherten ihm eine herbe Niederlage.

Schon Konrad Adenauer litt unter dem „Rotfunk“

Schwindelerregend – anders konnte man den Aufstieg nicht beschreiben: Gerade einmal 1117 Fernsehempfänger hatte die Bundespost bis zum 1. März 1953 in der Bundesrepublik genehmigt. Schon ein Jahr später waren 18.118 Geräte zugelassen, am 1. März 1955 sogar 112.378 und mehr als dreimal so viele, 361.129, am 1. März 1956. Weil sich das Tempo immer weiter steigerte, ging die Post angesichts der manchmal pro Tag 5000 angemeldeten Empfänger zu Schätzungen über: Anfang 1957 fiel die Marke von einer Million, und im Januar 1959 standen doppelt so viele Geräte in den Wohnzimmern. Damit verfügte ungefähr jeder achte Privathaushalt in Westdeutschland über einen Fernseher. Dem Kanzler machte diese Entwicklung Sorgen. Konrad Adenauer (verlinkt auf https://www.welt.de/themen/konrad-adenauer/) spürte den Einfluss des neuen Massenmediums auf die Stimmung im Land und damit auf die Politik. Er wollte mehr Einfluss auf das Fernsehen. „Wenn die Regelung nicht so erfolgt, wie wir es wünschen, können wir von unseren Erfolgsaussichten für die Wahl im Jahre 1961 ein Viertel abschreiben“, warnte er im CDU-Bundesvorstand am 9. November 1959. Geprägt vom Leben im Kaiserreich (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article699db73395fc1797991fa23d/ende-des-ersten-weltkriegs-als-das-kaiserreich-im-schlafzimmer-endete.html) und der Weimarer Republik (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article198259345/Weimarer-Republik-Die-drei-toedlichen-Fehler-der-Verfassung.html) , hatte der fast 84-jährige Regierungschef wenig Verständnis für unabhängigen Journalismus. In Zeitungen sah er vor allem Sprachrohre weitgehend homogener gesellschaftlicher Milieus – so wie der „Vorwärts“ ein SPD-Blatt war oder die „Kölnische Zeitung“ ein bürgerlich-katholisches Medium. An dieser Sicht hielt Adenauer über die Zäsur 1945 fest, als die Westalliierten Wert auf den Aufbau von Redaktionen nach angloamerikanischem Vorbild legten. An seinen engsten Mitarbeiter Hans Globke schrieb der Kanzler im Mai 1960, „dass ich mehr denn je für die Bundesregierung eine Zeitung haben muss“.  Dieses Ziel verstieß gegen das Prinzip der Außenpluralität der gedruckten Medien: Es gab (neben zahlreichen wieder gegründeten Parteizeitungen) schon in den 50er-Jahren in der Bundesrepublik eine Fülle von größeren und kleineren, teilweise überregionalen, häufiger aber regionalen oder lokalen Blättern mit unterschiedlicher politischer Ausrichtung. So konnte man die linksliberale „Süddeutsche Zeitung“ aus München lesen oder die liberalkonservative WELT aus Hamburg. Die wirtschaftsorientierte „Frankfurter Allgemeine“ konkurrierte mit der scharf linken „Frankfurter Rundschau“, während etwa in und um Köln das Publikum zwischen dem liberalen „Stadtanzeiger“ und der katholisch-bürgerlichen „Rundschau“ wählen konnte. Ähnlich war es auf dem Markt der Wochenzeitungen mit der liberalen „Zeit“ in Konkurrenz zum evangelisch-bürgerlichen „Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt“ und dem katholisch-konservativen „Rheinischen Merkur“. Das Prinzip funktionierte auch bei den Illustrierten: Der linke „Stern“ stand neben der konservativen „Quick“. Lediglich beim Genre Nachrichtenmagazin stand Rudolf Augsteins in der Ära Adenauer linksnationaler „Spiegel“ allein auf weiter Flur. Grundsätzlich anders als bei der Presse war die Lage beim Rundfunk, also beim Radio sowie dem rasant expandierenden Fernsehen. Hörfunk hatte es in Deutschland vom Sendestart 1923 bis 1945 ausschließlich als Staatsmedium gegeben, was mit den enormen Investitionen für die Technik zu tun hatte wie mit der begrenzten Zahl verfügbarer Sendefrequenzen. In der Besatzungszeit jedoch wurde aus Großbritannien das Ideal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks importiert: eine der gesamten Gesellschaft verpflichtete, überparteiliche Institution nach dem Vorbild der BBC, in der das Nebeneinander verschiedener Perspektiven in Summe alle wesentlichen Sichtweisen repräsentierte. Die Binnenpluralität war der Kerngedanke des öffentlich-rechtlichen Modells. (Partei-)Politiker missverstanden das als Recht, Sendezeit für sich einfordern zu dürfen. Das Ergebnis war die Sendungsreihe „Die Parteien haben das Wort“, aus der über mehrere Häutungen schließlich das Recht wurde, vor allgemeinen Abstimmungen Wahlwerbespots verbreiten zu dürfen. Mit seinem Unverständnis gegenüber unabhängigem Journalismus stand Konrad Adenauer nicht allein. Grundlos allerdings war das Fremdeln des Kanzlers auch nicht. Er ärgerte sich insbesondere über die fast immer seiner Regierung gegenüber kritische Berichterstattung des Studios Bonn, das bis Ende 1955 vom Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) verantwortet wurde, dann vom Westdeutschen Rundfunk. Adenauer verstand nicht, dass unabhängige Journalisten naturgemäß deutlich öfter die Regierung Maß nahmen als die im Zweifel einflussarme Opposition. Andererseits war nicht zu übersehen, dass sich das Studio Bonn mitunter auf die seit 1957 trotz absoluter Mehrheit der Mandate im Bundestag zusammen mit der rechtskonserativen Deutschen Partei regierende CDU/CSU einschoss. In dieser Zeit kam der Begriff „Rotfunk“ auf, besonders für den WDR. Ob es sich um eine legitime Zuspitzung handelte oder um eine übertriebene Schmähung, hängt naturgemäß von der Perspektive ab. Besonders die für Adenauer eingestellte „Kölnische Rundschau“ kritisierte den Sender in der eigenen Stadt scharf; der gegenüber dem Kanzler überaus kritische „Spiegel“ hielt dezidiert dagegen. Ungefähr zur gleichen Zeit ergab sich durch die Verbreitung des Fernsehens und durch technische Fortschritte in der Sendetechnik die Möglichkeit, ein zweites bundesweites Programm zu starten. Sollte die ARD, die „Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten in Deutschland“, diesen Kanal betreuen? Nach Meinung der CDU/CSU durfte das keinesfalls geschehen. Stattdessen sah Adenauer die Chance, ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Fernsehen zu gründen, getragen von interessierten Unternehmen und Verlagen. Dieses vom öffentlich-rechtlichen „Rotfunk“ unabhängige Programm sollte ihm im Wahlkampf 1961 helfen. Privat statt staatsnah Eine geeignete privatrechtliche Gesellschaft, die „Freies Fernsehen GmbH“, war schon Ende 1958 gegründet worden. Doch noch fehlte die gesetzliche Grundlage. Wie sollte die Bundesregierung einen tendenziell selbst kontrollierten Sender etablieren – gegen zumindest die SPD-regierten Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen und West-Berlin? Adenauer hoffte, die CDU-Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie den CSU-Vorsitzenden Hanns Seidel in Bayern für sein Vorhaben gewinnen zu können. Da jedoch alle Landespolitiker Wert auf Einfluss in der jeweiligen Rundfunkanstalt legten, durfte das bisherige System nicht grundsätzlich infrage gestellt werden. „Ein solcher Kompromiss war schwierig, und es hätte einer geduldigen Verhandlungsführung bedurft, um eine Verständigung zustande zu bringen“, urteilte der Historiker Henning Köhler 1994 in seiner Adenauer-Biografie. Jedoch scheiterte eine Einigung an der Ungeduld des Kanzlers und der Verhandlungsführung seines Innenministers Gerhard Schröder (CDU): „Beide zeigten bei der zunehmend an Schärfe gewinnenden Auseinandersetzung immer unverhohlener ihre Absicht, die Rechte der Länder geringzuachten, ja sie sogar für schädlich und überflüssig zu halten.“ Im Frühsommer 1960 versuchte der Bundeskanzler, das in der Öffentlichkeit längst als „Adenauer-Fernsehen“ diskutierte Projekt per Verwaltungsabkommen durchzusetzen; schon am 1. Januar 1961 sollte Sendestart sein, im Hinblick auf die nächste Bundestagswahl neun Monate später. Doch mehrere CDU-Ministerpräsidenten verweigerten sich. Also unterzeichnete der Regierungschef am 25. Juli 1960 vor laufenden Kameras für die Bundesrepublik den Gesellschaftervertrag der „Deutschland-Fernsehen GmbH“. Die SPD-regierten Länder Niedersachsen, Hamburg und Bremen reichten umgehend beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Wenig überraschend angesichts der Gesetzeslage, die Adenauer souverän ignoriert hatte, erlitt die Bundesregierung eine klare Niederlage: Am 28. Februar 1961 entschieden die Karlsruher Richter, dass Rundfunkrecht Ländersache sei und die „Deutschland-Fernsehen GmbH“ verfassungswidrig. Als Folge wurde 1962 als gemeinsame Anstalt aller Bundesländer das Zweite Deutsche Fernsehen gegründet. Als tendenziell konservativer Sender sollte es den „Rotfunk“ der ARD ausgleichen: ein Stück Außenpluralität im an sich binnenplural organisierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dem ersten Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgten mehr als ein Dutzend weiterer Entscheidungen, in denen verschiedene Generationen von Richtern dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer stärker unter die Arme griffen: Weil der eigentliche Existenzgrund, der Mangel an Sendefrequenzen, durch Kabel- und Satellitenfernsehen wegfiel, erfanden die Karlsruher Richter 1986 im vierten Rundfunkurteil die „Grundversorgung“ als neue Existenzberechtigung. Als ARD und ZDF immer offener gegen diese Verpflichtung verstießen, ein ausgewogenes Programm zu bieten, lieferte das sechste Rundfunk-Urteil 1991 eine neue Begründung für den Gebührenfunk: die „Bestands- und Entwicklungsgarantie“. Angesichts der stark abnehmenden Bedeutung des linearen Fernsehens durch das schnelle Internet halten viele Kritiker der mit mehr als acht Milliarden Euro Zwangsgebühren im Jahr finanzierten „Anstalten“ das überholte Modell selbst für verfassungswidrig. Zumal, wie das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2025 entschied, das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die „meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit“ nicht „über einen längeren Zeitraum gröblich“ verfehlen dürfe. Angesichts der Erfahrung seit dem 28. Februar 1961 ist allerdings kaum zu erwarten, dass das Verfassungsgericht im nächsten Rundfunkurteil seinen Blankoscheck revidiert. Immerhin: Kaum ein Sachkenner bestreitet heute noch ernsthaft, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk politisch einseitig ist. Sven Felix Kellerhoff (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/sven-felix-kellerhoff/) ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Anfang 1995 handelte seine Abschlussprüfung im Fach Medienrecht an der Freien Universität Berlin von den (bis dahin acht) Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichts.